Begriffswirklichkeit

I.Begriff

1) Vor der Totalität der Wirklichkeit meint der Begriff subjektive Intersubjektivität nicht nur als sprachlich definierten Sinn, sondern auch als das namentlich Gemeinte bestimmt repräsentierend. Was als Zeichen, Wort, Sprechakt oder Ausdruck metasprachlich gilt, fixiert der Begriff in charakteristischer Bedeutung.

2) Ein Begriff ist als exakt identifizierbare Sinneinheit logische Voraussetzung dafür, daß urteilendes Denken gut begründet sein kann, namentlicher Ausdruck eindeutig, situativer Horizont konkret, theoretische Gegenständlichkeit kontrolliert und mögliche Wahrheit verständigungsorientiert. Sätze, logische Kalküle (Frege) , empirische Regeln, metasprachliche Diskurse allein leisten dies nicht..

II. Wirklichkeit im Begriff

3) Wirklichkeit im Begriff als exakt definierbare Sinneinheit ist Seinswirklichkeit: Im bestimmten Unterschied zu allem Wirklichen, das unidentifiziert bleibt oder Identifikation überhaupt erst möglich macht, ist sie das, was das Wort "Wirklichkeit" meinend "ist". Begriffstheorien können dies nur interpretieren..

4) Seinswirklichkeit im Begriff ist intersubjektives Sein: Im bestimmten Unterschied zu bloßen subjektiven Meinungen, uninterpretierten empirischen Daten oder zufälligem Geschehen ist dies als Entität etwas Entscheidbares, das grundsätzlich wahr oder falsch, also auch unterschiedlich so oder so sein kann.

5) Intersubjektives Sein im Begriff ist sinnhafte Intersubjektivität: Im bestimmten Unterschied zu realitätsbezogenen Theorien, kommunikativen Horizonten, bloßen Gedanken, Anschauungsformen oder Urteilsfunktionen ist dies verstehbarer Geist, der orientierungsmäßig sowohl logisch wie unlogisch sein kann.

6) Sinnhafte Intersubjektivität im Begriff ist definierter Sinn: Im bestimmten Unterschied zu beliebigen Bedeutungen, Texten, sprachlichen Ausdrucksweisen, übersetzungen oder Verstehenszusammenhängen ist dies verstandener Geist, der in Gestalt dieser oder jener regulativen Idee unter Prämissen steht.

7) Definierter Sinn im Begriff ist typische Definition: Im bestimmten Unterschied zu irgendwie bedingt repräsentativen Präzisionen, gliedernden Explikationen, begreifenden Indikationen oder schematisierenden Subsumptionen ist dies sprachlich objektivierte Idealität, die inhaltlich enger oder weiter vergleichend gedeutet klassifiziert ist, worauf "Begriff" namentlich referiert.

8) Typische Definition als Begriff ist eindeutige Typik: Im bestimmten Unterschied zu beliebigen relationalen, extensionalen, intensionalen oder grenzbegrifflichen schematischen Bezeichnungen ist dies namentlich konstante Kennzeichnung, die, verzeichnismäßig abgerufen und metasprachlich an Minimalkriterien erläutert, genauer oder ungenauer lokalisiert und ausdifferenziert werden kann.

9) Eindeutige Typik als Begriff ist unverwechselbare Eindeutigkeit: Im bestimmten Unterschied zu einer Nomenklatur, die unter bedingten Prämissen beliebige Typenausdifferenzierungen zuläßt, ist dies der Anspruch, aus schlechthin unbedingter Axiomatik (Wirklichkeit überhaupt) Unvertretbares so abzuleiten, daß Namensverwechlungen mehr oder weniger vollständig ausgeschlossen werden.

10) Unverwechselbare Eindeutigkeit als Begriff ist notwendig durchgängige Unverwechselbarkeit: Im bestimmten Unterschied zu bloß nominalistischem Begriffsverständnis ist sie Vetretbarkeit des je Unvertretbaren in einer dialektischen Totalvermittlung, die in analytischer Orientierung an Wirklichkeit überhaupt jeden Einzelbegriff als Unterbegriff in namentlicher Eigenbedeutung so zu deduzieren erlaubt, daß dessen je spezifische semantische Identität, Differenz und Synthese in Schlüssel-, Relations- und Mittelbegriffen höher oder niedriger ausdifferenziert anschaulich wird..Universaldialektische Begriffe sind Seinsbegriffe.

III. Begriffsbild

11) Durchgänge Unverwechselbarkeit im Seinsbegriff strukturiert sich in einer wiederkehrenden offenen Schematik, die aus Ober-, Unter-, Mittel-, Schlüssel- und Relationsbegriffen besteht, auf Spiegelungsachsen Symmetrien ausbildet und über Bedeutungsebenen im System der Schemata semantisch vernetzt ist. Das Kernschema variiert dabei stets einen doppelt ausdifferenzierten Oberbegriff.

12) Im wiederkehrenden offenen Begriffsschema ist jeder Einzelbegriff ein Oberbegriff, weil "Wirklichkeit" der Oberbegriff aller denkbaren Oberbegriffe ist und jeder Einzelbegriff seine zugehörig explizierbaren Unterbegriffe hat.

13) Jeder Oberbegriff ist hier Unterbegriff, weil jeder "Wirklichkeit" zum Oberbegriff hat. Was zwischen Wirklichkeit und Sein als Totalität, Welt, Ereignis, Intersubjektivität und Subjekt überhaupt selbst nur noch auf Wirklichkeit als Oberbegriff verweist, ist in dieser Bedeutungsreferenz auch Unterbegriff, als bestimmbare Bedeutungsrepräsentation aber Ursprung aller möglichen Unterbegriffe.

14) Jeder Unterbegriff, der einen Oberbegriff so präzisiert, daß dessen Ausgangsbedeutung unter dem Gesichtspunkt der Unverwechselbarkeit im Bedeutungsvergleich namentlich miterinnert wird, ist hier ein Schlüsselbegriff, der den identischen Sinn auch da noch festhält, wo die erläuternde Bedeutungsebene ins Spiel kommt. Jeder Oberbegriff hat interpretiert je einen Schlüsselbegriff, aber nur jeweils ein Unterbegriff ist auch zugleich Schlüsselbegriff.

15) Jeder Unterbegriff, der einen Oberbegriff in seinen spezifischen Unterbegriffen zusammenfassend erinnert, ist hier Mittelbegriff und vermittelt auf diese Weise Oberbegriffe über getrennte Bedeutungsebenen sinntransformatorisch. Ein Mittelbegriff ist dann auch zugleich ein Schlüsselbegriff, wenn sein Oberbegriff für sich schon Mittelbegriff ist. Jeder interpretierte Begriff hat einen Mittelbegriff.

16) Unterbegriffe, die Oberbegriffe in spezifischer Vergleichsbedeutung erläuternd erinnern, gliedern sich hier als Relationsbegriffe auf Spiegelungsachsen, die analoge Definitionsumkehrungen erlauben. Die Spiegelungsachse aus Schlüsselbegriffen (schraffiert) strukturiert das Begriffsbild vergleichstypisch, die aus Mittelbegriffen (unterstrichen) transferiert Oberbegriffe auf Bedeutungsebenen.

17) Explizierte Oberbegriffe sind hier untereinander auf Bedeutungsebenen vermittelt, deren Verbindungsglieder die Mittelbegriffe sind. Vermittelnde Bedeutungsebenen gliedern sich hierarchisch zwischen Wirklichkeit als unbedingter Spitze und ihren vielen, endlos ausdifferenzierbaren Bedeutungsnuancen.

18) Die Gesamtheit ebenenspezifisch vermittelter dialektischer Begriffsbilder präsentiert sich als ein hierarchisch integriertes Begriffssystem, in dem Einzelbegriffe, mit zunehmender Ausdifferenzierung sich vervielfältigend, ihren jeweils entsprechenden namentlichen Ort finden. Die Orte sind vertikal über Oberbegriffe mit Wirklichkeit verbunden, deren Bedeutung sie unter deduzierbaren Prämissen zunehmend spezifischer angeben, und horizontal auf ähnlichkeiten bezogen, von denen sie namentlich doch unverwechselbar unterschieden bleiben

IV. Begriffsinterpretation

19) Dialektisch vermittelte Seinsbegriffe klären das, was etwas als wirklich Gedachtes in einem identischen Sinn grundsätzlich immer so "ist", daß Verwechslungen und Selbstwidersprüchlichkeiten vermieden werden. Sie haben damit die praktische Funktion, identisch gemeinten Sinn nicht nur beliebig bedingt, sondern auf Wirklichkeit bezogen unbedingt für mögliche Verständigung generell als das zu explizieren, was etwas überhaupt als etwas für und durch etwas bestimmt "ist".

20) Die prämissenbezogene Gliederung im Hauptbegriffsbild ist prinzipiell beliebig, nicht beliebig ist Anzahl und systematische Zuordnung. Die Zahl "Vier", in der Antike seit Pythagoras populär, ist weder zufällig noch variabel, vielmehr empirisches und testbares Resultat einer zwingend alternativenlosen Bedeutungsanalyse.

21) Die systematische Ausdifferenzierung der Begriffe bewegt sich prinzipiell zwischen zwei Unendlichkeiten: Der unendlichen Unbestimmbarkeit von Wirklichkeit, und ihrer unendlichen Bestimmbarkeit als etwas Wirklichem. Der Ausdifferenzierungsgrad ist Zwecksache. Für Allgemeinbildung mag schon die Gegenwärtigkeit der konstituierenden Wirklichkeitsbedeutungen hilfreich sein, spezialwissenschaftliche Grundsatzklärungen haben einen erheblich höheren Detailbedarf.

22) Kriterium für die Systemgerechtigkeit von Namensfindungen ist das Postulat semantischer Verallgemeinerbarkeit: Jeder Name, der im unbedingten Begriffssystem als spezifischer Seinsbegriff wahr, weil unverwechselbar sein will, muß exakt die ganze Wirklichkeit dann meinen, wenn seine Prämissen genau dieser gälten. Umgekehrt ist die Definition eines jeden Seinsbegriffs systemgerecht, wenn sie als Wirklichkeitsdefinition überhaupt namentlich zu demselben Resultat führte.

23) Jeder Systembegriff hat im Prinzip nur einen gültigen Namen. Zeigen sich Verdoppelungen oder zu goße ähnlichkeiten, muß zusätzlich präzisiert werden. Endgültigkeit einer richtigen Namensfindung gibt es nicht .Die Sicherheit wächst aber mit dem Umfang vergleichend bewährter namentlicher Ausdifferenzierungen. 24) Systembegrifflich Bestimmtes ist "in Wirklichkeit" das, was es analytisch im Blick auf Wirklichkeit ist. Der Terminus "in Wirklichkeit" bedeutet die definitive Zurückführung einer namentlichen Bedeutung auf "Wirklichkeit". Was so in Wirklichkeit "ist", läßt sich trotz Wittgenstein und Gödel in einem Satz sagen, weil jeder Systembegriff durch Vertikale und Horizontale bestimmt wird. (Erfahrung ist z.B. "in Wirklichkeit" die subjektive Welt, "Freiheit" mögliche Verantwortung usw)

25) In Wirklichkeit Bestimmtes ist "in Wahrheit" das, was es als die Zusammenfassung seiner spezifischen Eigenbedeutungen auf der je untergeordneten metasprachlicher Bedeutungsebene "ist" Der Terminus "in Wahrheit" bedeutet dabei namentliche Verdeutlichung eines Oberbegriffs, um diesen kommunikativ unmißverständlich unterstellen zu können. (Totalität ist z.B. als Welt, Ereignis, Intersubjektivität und Subjekt zusammenfassend "in Wahrheit" Sein).

26) In Wahrheit Bestimmtes ist "in Wirklichkeit und in Wahrheit" das, was systembegrifflich für sich selbst gleicherweise exakt definiert und angemessen erläutert ist. Der Terminus "in Wirklichkeit und in Wahrheit" meint das, was überhaupt definitiv über Wirkliches ausgesagt werden kann: Den durchgängigen Wirklichkeitsbezug (Oberbegriff) sowie die spezifischen Bedeutungsmerkmale (Unterbegriffe im Mittelbegriff), die ihn als Argument kontrollierbar machen.

V. Begriffskompetenz.

27) Die Frage, wie wirklich (a) die Wirklichkeit wirklich (b) ist, zielt auf das überhaupt Fragbare, weil alles, was überhaupt sein kann, der Möglichkeit nach dies in einem identischen (Wirklichkeit), prädikativen (wie), modalen (ist), veritativen (wirklich, b) und zuordnenden (wirklich, a) Sinn erschöpfend meint..

28) Insofern dialektische Seinsbegriffe zureichend berücksichtigen, was "ist", da "Intersubjektivität" identisches Sein betrifft, "Welt" prädikatives, "Ereignis" modales, "Subjekt" veritatives und "Totalität" zuordnendes, lassen sie sich begründet nur noch intern kritisieren: Interne Kritik muß zeigen, daß entweder Wirklichkeit doch sinnvoll hinterfragbar ist, was abzuwarten bleibt, oder sie muß nach Ableitungsfehlern suchen, was jederzeit möglich und dringend nötig ist. Interne Kritik fußt auf Selbstwiderspruchsfreiheit im Argument, nicht auf Weltanschauung.

29) Unbedingte begriffliche Systemgerechtigkeit ist kein Thema externer Ideologiekritik, weil sie auf Wirklichkeit bezogen "wertfrei" argumentiert und so autonome Ideologiekritik überhaupt erst begründet. Grundsätzliche Opponenten müssen jederzeit eine als etwas Wirkliches mißverstandene Wirklichkeit unterstellen, was unausgewiesene Werturteile zwangsläufig impliziert. Ideologiekritisch liegt die Beweislast beim Opponenten, der seine Vorurteile zu rechtfertigen hat, nicht beim Proponenten, der sich selbstwiderspruchsfrei auf Wirklichkeit bezieht.

30) Unbedingte begriffliche Systemgerechtigkeit bietet keinen Angriffspunkt für nichtintersubjektive Wirklichkeitserfahrungen, weil es sich dabei nicht um feindliche Gegensätze handelt, sondern um komplementäre Seinsursprünge. Ein nichtargumentativer alternativer Wirklichkeitszugang, der z.B. subjektiv gelebt, empirisch erfahren, ereignishaft getroffen oder ästhetisch, poetisch, meditativ verstanden wird, besitzt keine zureichende Entsprechung für ein Vermögen, das intersubjektive Wahrheit erzeugen kann. Ein bündiger Widerspruch tritt erst dann auf, wenn intersubjektive Wahrheit sich ihrerseits fälschlich selbst verabsolutiert.

31) So wie begrifflich unbedingt vermittelte Intersubjektivität ohne Getragensein von anderen Wirklichkeitserfahrungen zum leeren Rationalismus verkommt, müssen unmittelbare Wirklichkeitserfahrungen gegen sie einem Irrationalismus als Grundsatzposition verfallen. Unbedingte begriffliche Systemgerechtigkeit ist keine eigenständige Position, sondern Statthalterin von Intersubjektivität für mögliche Vernunft vor einer Wirklichkeit, die nicht lediglich intersubjektiv ist, aber nur als intersubjektive verifizierbare Seinsbestimmtheit zu bieten hat.

32) Weil nur begriffliche Systemgerechtigkeit den Grundkonsens stiften kann, der die unbedingte Herrschaft von Argumentation ermöglicht, gibt es keine legitime argumentative Herrschaftsform daneben. Es gibt dagegen den Dogmatismus, der nur die eigenen Argumente, nicht aber die der anderen akzeptiert, die Sophistik, die, auf überredung setzend, argumentativ die Spielregeln verkehrt, es gibt Heilslehren, die Logik und Faktizität einem Aberglauben überantworten und schließlich den allgegenwärtigen Indifferentismus, der Argumentation einfach ignoriert.

33) Weil unbedingte begriffliche Systemgerechtigkeit nur klärt, was wir wörtlich in Rede stellen, nicht aber vorwegnimmt, was eine inhaltliche Verständigung sachlich erbringen kann, steht sie nicht gegen Philosophie, sondern als deren logisches Korrektiv: Sowenig schon Begriffe die Wirklichkeit zureichend interpretieren, so sehr bedarf deren doch eine Philosophie (einschließlich Metaphysik und Religion), die nicht in eigener Sache unverbindlich oder bodenlos bleiben will..

34) Unbedingte begriffliche Systemgerechtigkeit ermöglicht nicht nur die verbindliche Klärung aller überhaupt konsensfähigen Grundsatzfragen so oder so, sie ist selbst die unvertretbare unbedingte Verfassung, die einen "ewigen Frieden" im Sinne Kants allererst ermöglicht. Denn deren visionärer Gehalt wurzelt im wechselseitigen Vetrauen von Subjekten, das nur dann trägt, wenn auf Wahrheit Verlaß ist. Wahrheitsverlaß aber wird brüchig, wenn jeder unter "Wahrheit" etwas anderes versteht und keine mächtige Schiedsinstanz existiert, die von sich aus genügt, weil ihre Autorität argumentativ von der Sache selbst her kommt.

VI. Historisches

35) HERAKLIT und PARMENIDES entdeckten den Begriff (logos) als etwas Wirkliches, ohne ihn schon zu analysieren. PLATON analysierte als erster Wirklichkeit im Begriff, ohne diesen selbst schon als wirklichen zu begreifen. KANT untersuchte als erster den Begriff als etwas Wirkliches, bezog seine (transzendentale) Untersuchung aber noch nicht explizit auf Wirklichkeit. Dies leistete zuerst MAX WEBER in wissenschaftsmethodologischer Absicht (Idealtypen), ohne seinerseits Wirklichkeit zu definieren. Eine Wirklichkeitsdefinition versuchte im Anschluß an ihn KARL JASPERS, ohne dabei schon der Wirklichkeit dialektisch gewachsen zu sein. Seit HEIDEGGER und WITTGENSTEIN aber gilt der Begriff als überholt.

36) Denn nachdem in der Nachfolge des ARISTOTELES bis hin zum Vorkantianismus, und dann wieder von FICHTE und HEGEL bis hin zu RICKERT und CASSIRER Begriffe überall mit Wirklichkeit selbst verwechselt wurden, war die Philosophische Logik der Moderne reaktiv dazu übergegangen, die Identität von Sinn an Gegenständen, Phänomenen, Prädikaten, Zeichen, Sätzen, Propositionen, funktionalistischen Kalkülen, Sprachspielen, Diskursregeln, Texten festzumachen mit dem Resultat konkurrierender Wahrheitstheorien und diffuser Wirklichkeitsbezüge. Was ein Begriff "ist", will und kann postmodern niemand mehr.sagen.


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Letzte Änderung dieser Seite: 02.05.2003