IV.4.2.2. AKTIVITÄT

1
2
5
3
4
V
Verüben
Tun
Praxis
Ausführen
Verfolgen
1
Mühen
Arbeiten
Praktik
Bemühen
Nachgehen
2
Üben
Tätigkeit
Tätigen
Anwenden
Befolgen
5
Prozedur
Vollbringen
Tätigkeitsform
Ausführungsform
Verfolgungspraxis
3
Ausüben
Ableisten
Ausführungspraxis
Durchführen
Erfolgen
4
Vorgehen
Betreiben
Betreibungspraxis
Ausrichten
Angehen

Letzte Änderung: 02.11.2001

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